AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Waschstraße und Indoor Pflegehalle

Die Benutzung der Waschstraße und der Indoor Pflegehalle erfolgt unter Zugrundelegung und Anerkennung der nachfolgenden Bedingungen:

1. Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder des Personals sind zu beachten.

2. Die maximale Fahrzeughöhe beträgt 205 cm und die maximale Fahrzeugbreite 235 cm – siehe auch Bild unten.

3. Die Wash-Area gewährleistet eine dem Stand der Waschanlagentechnik entsprechende ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge. Der Benutzer hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Waschstraße geltend zu machen.

4. Das Personal der Waschstraße kann alle Fahrzeuge zurückweisen, bei denen aufgrund besonderer, für das Personal augenscheinlicher Umstände die Benutzung der Waschstraße zu einer Beschädigung führen könnte

5. Der Benutzer der Waschanlage ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges, der nachfolgenden Fahrzeuge oder der Waschanlage führen könnten. Hierzu zählen besonders Fahrzeuge mit Vorschäden.

6. Unsere Technik wird ständig überwacht und instand gehalten. Der Benutzer sollte sich vor Ingebrauchnahme der bereitgestellten Pflegeanlagen in der Indoorhalle (Sauger, Mattenreiniger und Spezialpflegestationen) von dem ordnungsgemäßen Zustand, der Sauberkeit und der Festigkeit der Sachen/Anlagenteile überzeugen und erst danach mit dem Gebrauch beginnen. Stellt der Benutzer Mängel fest, so hat er unverzüglich den Betreiber/Personal darüber zu informieren. Diese Informationspflicht trifft ihn auch dann, wenn während oder nach der durchgeführten Pflege eine Beschädigung an der Anlage oder Anlagenteile auftritt.

7. Die Pflegeanlagen und ihre Teile dürfen nicht gegen Menschen oder Tiere gerichtet werden

8. Der Benutzer hat die Pflegeanlagen so zu verlassen, dass ein nachfolgender Kunde diese ungehindert und ordnungsgemäß benutzen kann

9. Die Verwendung mitgebrachter Reinigungsmittel/Chemie oder ähnlicher Produkte ist streng verboten! Die in der Anlage verwendete Chemie ist optimal zur Reinigung und Pflege der Fahrzeuge abgestimmt und darf nicht durch andere chemische Stoffe beeinflusst werden. Dies kann viele negative Auswirkungen haben, unter anderem auf den Zustand der Waschtechnik oder der Abwasserbehandlungsanlage. Den Weisungen des Personals ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Ein Verstoß gegen die o. g. Reinigungsrichtlinien kann zu einer erheblichen Umweltbelastung führen, z. B. dadurch, dass Stoffe, die nicht durch die Filteranlage ausgefiltert werden, ins Abwasser gelangen. Außerdem kann der Einsatz fremder Chemiekalien/Reinigungsmittel zur Verletzung abwasserrechtlicher Vorschriften führen, was gegebenenfalls strafbar ist. Ein Verstoß gegen diese Regel kann also auch zu einer Anzeige und einer Verfolgung durch die Polizei oder Ordnungsbehörden führen.

10. Die Kosten die durch mitgebrachte Reinigungsmittel/Chemie entstehen, können sehr hoch sein (Ersatz der Reinigungstechnik oder der Abwasserbehandlungsanlage, Umweltbeseitigungskosten, Strafen oder Buß­gelder). Alle Kosten, die durch die Verwendung fremder bzw. mitgebrachter Reinigungsmittel/Chemie entstehen, sind vom Verursacher zu tragen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

11. Vorsicht beim Saugen: Aufgrund der Saugkraft der Sauger ist es möglich, dass lose im Fahrzeug liegende Teile oder Gegenstände aufgesaugt werden. Hierfür besteht keine Haftung des Anlagenbetreibers. Aufgesaugte Teile oder Gegenstände können aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine großangelegte Zentralstaubsaugeranlage handelt, nicht wiederbeschafft werden. Ein Wiederfinden aufgesaugter Teile ist technisch ausgeschlossen.
Vor dem Saugen hat sich der Nutzer von dem ordnungsgemäßen Zustand der Saugerdüse zu überzeugen. Im Zweifelsfalle hat das Saugen zu unterbleiben und der Betreiber/Personal ist zu verständigen.
Die Sauger dürfen ausschließlich zur Innenreinigung normalverschmutzter Fahrzeuge benutzt werden. Der Kofferraum darf nur ausgesaugt werden, wenn sich darin Pkw-übliche Verschmutzungen befinden
(keine Industriestäube o. ä.).
Beim Saugen ist größte Sorgfalt anzuwenden. Die Saugerdüse darf nicht auf empfindliche Oberflächen direkt aufgesetzt werden (z.  B. Leder, Alcantara, Bildschirmmonitore usw.).

12. Das Abladen/Abstellen von Müll ist nicht erlaubt und wird unverzüglich zur Anzeige gebracht. In die vorhandenen Müllbehälter darf nur Abfall aus der unmittelbaren Fahrzeugreinigung eingeworfen werden. Soweit für unterschiedliche Abfälle verschiedene Behältnisse vorhanden sind, ist der Abfall in den jeweils dafür bestimmten Behälter einzuwerfen.

13. Auf dem Gelände ist Schritt zu fahren. Es gilt die StVO. Im Winter ist mit Glatteisbildung zu rechnen. Eingeschränkter Räum- und Streudienst.

14. Die Benutzung der Pflegeanlagen darf nur durch Berechtigte und nur zum Zwecke der Reinigung der zugelassenen Fahrzeuge in der erlaubten Art und Weise geschehen. Das Betreten der Pflegeanlagen zu anderen Zwecken oder durch andere Personen ist verboten.

15. Die Wash-Area haftet dem Benutzer auf Ersatz etwaiger Schäden, soweit diese auf Umständen beruhen, die diese durch Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte abwenden können.

16. Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschanlage haftet die Wash-Area für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sei denn, dass die Wash-Area eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.

17. Die Haftung der Wash-Area entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile (z.  B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Spoiler, Scheinwerfer-Wischanlage o. ä.), verursacht worden ist, außer die Wash-Area oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

18. Ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden, die durch Nichtbeachtung deutlich angebrachter, unmissverständlicher Einfahrts- und Benutzungsanweisungen verursacht wurden.

19. Der Benutzer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden der Wash-Area oder dem Anlagenpersonal noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen.

20. Von der Haftung ausgeschlossen sind Beschädigungen bei Fahrzeugen mit folgenden Merkmalen:
a) Reifen und Felgen mit einer Breite von mehr als 32,5 cm, Reifen und Felgen mit einer Höhe von weniger als 6 cm, Felgen mit überstehendem Felgenrand (Felge breiter als Reifen), Bodenfreiheit von weniger als
8 cm – siehe auch Bild.
b) Fahrzeuge mit Spurverbreiterungen an der Hinterachse, Fahrzeuge mit nicht werksmäßig angebrachten, nachgerüsteten Fahrzeugteilen,
c) von Fahrzeugsensoren ausgelöste Schäden
d) Oldtimer mit einem Alter über 20 Jahre
Falls diese Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden, erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr.

21. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf einer groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Wash-Area oder seines Erfüllungsgehilfen.

22. Bei Verstoß gegen diese Vorschriften haftet der Nutzer der Waschstraße/Pflegehalle und ist zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.

23. Wir haften nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Benutzungs- bzw. Bedienungsvorschriften verursacht wurden oder die darauf beruhen, dass äußerlich erkennbar beschädigte Reinigungsgeräte entgegen der Anweisung benutzt wurden. Betreten und Benutzen der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Soweit die Anlage oder Teile davon vom Betreiber wegen der Witterungsverhältnisse oder aus technischen Gründen gesperrt werden, ist das Betreten oder Benutzen der gesperrten Teile untersagt.

24. Das gesamte Betriebsgelände der Wash-Area GmbH wird videoüberwacht. Mit Nutzung der Waschanlage/Indoor Pflegehalle erklären Sie stillschweigend Ihr Einverständnis mit der Videoüberwachung.

25. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des SB-Platzes

Die Benutzung der SB-Anlagen (SB-Sauger, SB-Waschboxen sowie SB-Automaten) erfolgt unter Zugrundelegung und Anerkennung der nachfolgenden Bedingungen:

1. Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder des Personals sind zu beachten.

2. Folgende Mindestabstände sind bei der Reinigung zum Fahrzeug einzuhalten:
– Hochdrucklanze ca. 30 cm
– Klarspülfunktion ca. 30 cm
– Lackkonservierung ca. 30 cm
– Glanzspülfunktion ca. 30 cm

3. Unsere Waschplätze werden ständig überwacht und instand gehalten. Der Benutzer sollte sich vor Ingebrauchnahme der bereitgestellten SB-Anlagen (SB-Sauger,
SB-Waschboxen sowie SB-Automaten) von dem ordnungsgemäßen Zustand, der Sauberkeit und der Festigkeit der Sachen/Anlagenteile (insbesondere Waschbürsten und Waschlanzen) überzeugen und erst danach mit dem Gebrauch beginnen. Stellt der Benutzer Mängel fest, so hat er unverzüglich den Betreiber/Personal darüber zu informieren. Diese Informationspflicht trifft ihn auch dann, wenn während oder nach der durchgeführten Wäsche eine Beschädigung an der Anlage oder Anlagenteile auftritt.

4. Ist vor oder während der Wäsche erkennbar, dass durch die Durchführung der Wäsche das Fahrzeug oder die Anlage beschädigt werden kann, so hat die Wäsche zu unterbleiben und der Betreiber ist zu informieren. Tritt während der Wäsche ein Fehler der Anlage auf oder wird erkennbar, dass durch die Fortführung der Wäsche das Fahrzeug oder die Anlage beschädigt werden kann, so ist die Wäsche sofort zu unterbrechen (Stoptaste) und der Betreiber über diesen Umstand zu informieren.

5. Die SB-Waschanlagen dürfen nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, also zur Reinigung von normal verschmutzten Personenkraftwagen, Motorroller, Motorräder und Fahrräder (Fahrzeugoberwäsche) benutzt werden.
Die Reinigung anderer Fahrzeuge und Gegenstände ist ausdrücklich untersagt.
Die Benutzung darf nur nach Bezahlung und entsprechender Programmwahl erfolgen.
Die SB-Anlagen und ihre Teile dürfen nicht gegen Menschen oder Tiere gerichtet werden.
Insbesondere ist die Motorenreinigung untersagt. Untersagt ist auch die Reinigung von Kraftfahrzeugteilen, an denen Kraft- oder Schmierstoffe oder sonstige Chemikalien wie Lacke, Industriebstaub o. Ä. unmittelbar abgewaschen werden könnten. Die SB-Anlage und ihre Anlagenteile dürfen nicht zur Innenreinigung, vor allem nicht zur Innenreinigung von Transportfahrzeugen verwendet werden.
Der Benutzer hat die Waschboxen/Saugerplätze so zu verlassen, dass ein nachfolgender Kunde diese ungehindert und ordnungsgemäß benutzen kann.

6. Der Nutzer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber/Personal noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen; ansonsten entfällt die Haftung des Betreibers, es sei denn, der Betreiber oder sein Personal haben den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht.

7. Die Verwendung mitgebrachter Reinigungsmittel/Chemie oder ähnlicher Produkte ist streng verboten! Die in der Anlage verwendete Chemie ist optimal zur Reinigung und Pflege der Fahrzeuge abgestimmt und darf nicht durch andere chemische Stoffe beeinflusst werden. Dies kann viele negative Auswirkungen haben, unter anderem auf den Zustand der Waschtechnik oder der Abwasserbehandlungsanlage. Den Weisungen des Personals ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Ein Verstoß gegen die o.g. Reinigungsrichtlinien kann zu einer erheblichen Umweltbelastung führen, z.B. dadurch, dass Stoffe, die nicht durch die Filteranlage ausgefiltert werden, ins Abwasser gelangen. Außerdem kann der Einsatz fremder Chemiekalien/Reinigungsmittel zur Verletzung abwasserrechtlicher Vorschriften führen, was gegebenenfalls strafbar ist. Ein Verstoß gegen diese Regel kann also auch zu einer Anzeige und einer Verfolgung durch die Polizei oder Ordnungsbehörden führen.
Die Kosten die durch mitgebrachte Reinigungsmittel/Chemie entstehen, können sehr hoch sein (Ersatz der Reinigungstechnik oder der Abwasserbehandlungsanlage, Umweltbeseitigungskosten, Strafen oder Bußgelder). Alle Kosten, die durch die Verwendung fremder bzw. mitgebrachter Reinigungsmittel/Chemie entstehen, sind vom Verursacher zu tragen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

8. Die maximale Fahrzeughöhe in den SB-Waschboxen beträgt 2,85 m.

9. Vorsicht beim Saugen: Aufgrund der Saugkraft der Sauger ist es möglich, dass lose im Fahrzeug liegende Teile oder Gegenstände aufgesaugt werden. Hierfür besteht keine Haftung des Anlagenbetreibers. Aufgesaugte Teile oder Gegenstände können aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine großangelegte Zentralstaubsaugeranlage handelt, nicht wiederbeschafft werden. Ein Wiederfinden aufgesaugter Teile ist technisch ausgeschlossen.
Vor dem Saugen hat sich der Nutzer von dem ordnungsgemäßen Zustand der Saugerdüse zu überzeugen. Im Zweifelsfalle hat das Saugen zu unterbleiben und der Betreiber/Personal ist zu verständigen.
Die Sauger dürfen ausschließlich zur Innenreinigung normalverschmutzter Fahrzeuge benutzt werden. Der Kofferraum darf nur ausgesaugt werden, wenn sich darin Pkw-übliche Verschmutzungen befinden (keine Industriestäube o.ä.).
Beim Saugen ist größte Sorgfalt anzuwenden. Die Saugerdüse darf nicht auf empfindliche Oberflächen direkt aufgesetzt werden (z.B. Leder, Alcantara, Bildschirmmonitore usw.).

10. Das Abladen/Abstellen von Müll ist nicht erlaubt und wird unverzüglich zur Anzeige gebracht. In die vorhandenen Müllbehälter darf nur Abfall aus der unmittelbaren Fahrzeugreinigung eingeworfen werden. Soweit für unterschiedliche Abfälle verschiedene Behältnisse vorhanden sind, ist der Abfall in den jeweils dafür bestimmten Behälter einzuwerfen.

11. Auf dem Gelände ist Schritt zu fahren. Es gilt die StVO. Im Winter ist mit Glatteisbildung zu rechnen. Eingeschränkter Räum- und Streudienst.

12. Die Benutzung der Waschboxen/Saugerplätze darf nur durch Berechtigte und nur zum Zwecke der Reinigung der zugelassenen Fahrzeuge in der erlaubten Art und Weise geschehen. Das Betreten der Waschboxen/Saugerplätze zu anderen Zwecken oder durch andere Personen ist verboten.

13. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf einer groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers oder seines Erfüllungsgehilfen.

14. Bei Verstoß gegen diese Vorschriften haftet der Nutzer der SB-Anlage und ist zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.

15. Für Schäden aufgrund technischer Mängel der zur Verfügung gestellten Geräte, haftet der Anlagenbetreiber nur für den unmittelbaren Schaden und nur soweit er durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz diesen Mangel herbeigeführt oder zu vertreten hat. Folgeschäden werden nicht ersetzt, soweit dem Anlagenbetreiber nicht grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last fallen.

16. Wir haften nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Benutzungs- bzw. Bedienungsvorschriften verursacht wurden oder die darauf beruhen, dass äußerlich erkennbar beschädigte Reinigungsgeräte entgegen der Anweisung benutzt wurden. Betreten und Benutzen der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Soweit die Anlage oder Teile davon vom Betreiber wegen der Witterungsverhältnisse oder aus technischen Gründen gesperrt werden, ist das Betreten oder Benutzen der gesperrten Teile untersagt.

17. Das gesamte Betriebsgelände der Wash-Area GmbH wird videoüberwacht. Mit Nutzung der SB-Waschplatzanlage/Saugeranlage erklären Sie stillschweigend Ihr ­Einverständnis mit der Videoüberwachung.

18. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil einer Klausel unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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Kontakt

Wash-Area

In der Au 4&5
61197 Florstadt

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Öffnungszeiten April bis Oktober:
Montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr
Happy-Hour: 8.00 bis 10.00 Uhr und 17.00 bis 18.00 Uhr

Öffnungszeiten November bis März:
Montags bis samstags von 9.00 bis 18.00 Uhr

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Montags bis Samstags von 6.00 bis 22.00 Uhr

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